Wir dokumentieren den Ist-Zustand Ihrer Immobilie im Raum Bonn objektiv und präzise, um Sie wirksam vor unberechtigten Schadensersatzforderungen bei Bauarbeiten in der Nachbarschaft zu schützen

Eine bautechnische Beweissicherung nach DIN 4123 ist das bewährte Instrument, um den baulichen Zustand vor Beginn von Baumaßnahmen festzuhalten. Auch wenn wir kein gerichtliches Beweisverfahren ersetzen, liefert unser Privatgutachten einen qualifizierten Parteivortrag, der im Streitfall eine entscheidende Orientierung bietet und unberechtigte Forderungen abwehren kann.
Ihre Vorteile:
Objektive Beweisgrundlage: Detaillierte Aufnahme des Ist-Zustands zur Vermeidung von Haftungsrisiken.
Sicherheit für Anrainer: Dokumentation vorhandener Schäden vor risikoreichen Tiefbau- oder Abbrucharbeiten.
Regionale Expertise: Wir kennen die spezifischen Anforderungen und Bauprojekte im Raum Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis.
Wir nutzen zerstörungsfreie Prüfmethoden und modernste Messtechnik, um den Zustand Ihrer Bausubstanz systematisch zu erfassen. Unser Prozess ist darauf ausgelegt, Ihnen eine belastbare Grundlage für außergerichtliche Einigungen oder Versicherungsfragen zu liefern:
Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über geplante Bauarbeiten, um den Ist-Zustand noch vor dem ersten Baggerschlag zu sichern.
Die Einordnung erfolgt auf Basis Ihrer Angaben vorab.
Sollte sich ein höherer oder geringerer Aufwand ergeben, wird dies transparent mit Ihnen abgestimmt.
*Keine Bauteilöffnungen, Laboranalysen, gerichtsfeste Gutachten, detaillierte Sanierungsplanungen - individueller Leistungsumfang kann abweichen.
Hinweis zu den Preisen: Alle genannten Preise dienen der Orientierung und sind als Richtwerte zu verstehen; die endgültige Kalkulation erfolgt individuell nach Angebotserstellung auf Basis unserer aktuellen AGB, da Online-Preise von den tagesaktuellen Konditionen abweichen können.
Dank unserer regionalen Verwurzelung bieten wir Ihnen einen 48h-Terminservice – besonders wichtig, wenn der Baubeginn in der Nachbarschaft kurz bevorsteht. Als unabhängiges Sachverständigenbüro kombinieren wir architektonische Expertise mit praktischer Sanierungserfahrung, um Risiken für Ihre Immobilie realistisch einzuschätzen.
Transparenz ist die Basis für Ihre Sicherheit. Unser Prozess folgt einem klaren Standard.
Wir analysieren die geplanten Baumaßnahmen in Ihrem Umfeld (z. B. Tiefbau oder Abbruch) und stimmen das passende Paket auf Ihr Objekt ab.
Wir dokumentieren den Zustand Ihrer Immobilie nach den Empfehlungen der DIN 4123. Dabei identifizieren wir bestehende Risse und Auffälligkeiten zerstörungsfrei.
Alle Daten werden digital aufbereitet. Sie erhalten ein Dokument, das als qualifizierter Parteivortrag bei Versicherungen oder im Streitfall eine klare Differenzierung von Schäden ermöglicht.
Sind die ersten Schäden durch Bauarbeiten bereits sichtbar, wird es unverhältnismäßig schwerer dies zu beweisen. Sicherheit gibt Ihnen nur ein Gutachten vor Baubeginn.
Bauvorhaben in Ihrer Nachbarschaft, etwa in Endenich oder Dottendorf, können Risiken für Ihre Immobilie bergen. Wir dokumentieren den Ist-Zustand Ihres Eigentums lückenlos und schaffen so eine objektive Faktenbasis. Unser qualifizierter Parteivortrag hilft Ihnen, neue Schäden klar von Altschäden abzugrenzen .


Bei Großprojekten wie im Viktoriakarree oder in Mehlem ist ein professionelles Risikomanagement für Sie wirtschaftlich entscheidend. Wir führen Bauzustandsfeststellungen gemäß DIN 4123 durch, um Sie vor unberechtigten Schadensersatzforderungen zu schützen. Unsere strukturierten Protokolle sichern Ihren Projektablauf und minimieren rechtliche Konflikte mit Anrainern.
Wir dokumentieren den Ist-Zustand Ihrer Immobilie in Bonn und Umgebung mit höchster Präzision,
damit Ihre Projekte und Immobilien auf einem sicheren Fundament stehen.
Fragen Sie uns unverbindlich für ein Beweissicherungs-Gutachten an. Im persönlichen Gespräch finden wir Ihren genauen Bedarf heraus.
Immer dann, wenn im direkten Umfeld (ca. 45 Grad Winkel ab Baugrubensohle) Abbruch-, Tiefbau- oder Rammearbeiten stattfinden.
In der Regel der, der das Gutachten in Auftrag gibt. Entweder der Veranlasser der Baumaßnahme (Bauherr), oder im privaten Bereich oft auch der besorgte Nachbar zur eigenen Absicherung.
Nein. Wir erstellen Privatgutachten (qualifizierter Parteivortrag). Diese sind jedoch oft Basis für eine schnelle außergerichtliche Einigung.
